Zulassung zur Abiturprüfung
Zur Abiturprüfung zugelassen werden alle SuS, die mit den 35-40 einzubringenden Kursen, mindestens 200 Punkte erreicht haben. Unter den einzubringenden Kursen dürfen max. 7 (bei 35-37 Kursen) bzw. 8 (bei 38-40 Kursen) Kurse im Defizit sein. Hiervon dürfen max. 3 Kurse aus dem LK-Bereich stammen.
Ablauf der Abiturprüfung
Die Abiturprüfung besteht aus drei Abiturklausuren und mindestens einer mündlichen Prüfung. Im LK wird jeweils eine Klausur von 4,25 h Dauer geschrieben (je nach Fach ggf. mit 30 min Auswahlzeit). Im 3. Fach wird eine Klausur von 3 h Dauer geschrieben (je nach Fach ggf. mit 30 min Auswahlzeit).
Im 4. Fach erfolgt eine mündliche Prüfung von 20 – 30 min Dauer. Hierfür steht eine Vorbereitungszeit von 30 min zur Verfügung.
Die eigentliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Zunächst wird die in der Vorbereitungszeit bearbeitete Aufgabe in einem freien Vortrag dargestellt (10-15 min). Im folgenden Prüfungsgespräch (10-15 min.) werden weitere Aspekte des Faches behandelt.
Weitere mündliche Prüfungen können in den schriftlichen Fächern hinzukommen. In diesem Fall werden die betroffenen SuS eingehend beraten.
Ermittlung der Gesamtqualifikation (Abiturnote)
Die Abiturnote ergibt sich aus der erreichten Punktzahl der Qualifikationsphase (200 – 600 P.) und der Punktzahl in der Abiturprüfung in fünffacher Wertung (bei besonderer Lernleistung in vierfacher Wertung + vierfach gewerteter besonderer Lernleistung). Die Punktzahl wird in eine Durchschnittsnote umgerechnet.